Allgemeine Geschäftsbedingungen der Connectika GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden zwischen Ihnen (nachfolgend: „Auftraggeber“) und der Connectika GmbH (nachfolgend: „Auftragnehmerin“) geschlossenen Vertrag.
1.2 Das Angebot der Auftragnehmerin richtet sich ausschließlich an volljährige und voll geschäftsfähige Personen sowie an juristische Personen (Firmen).
1.3 Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
1.4 Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen von Ihnen, finden nur Anwendung, wenn die Auftragnehmerin der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.5 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Aufträge zwischen Ihnen, den Auftraggeber, und der Auftragnehmerin.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Übermittelte Angebote der Auftragnehmerin sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Sie können ein verbindliches Angebot mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch abgeben.
2.2 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Auftraggeberin das Angebot ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung annimmt oder die Lieferung oder Übergabe der Ware ausgeführt ist.
3. Preise und Zahlung
3.1 Es gelten die jeweils mit der Auftraggeberin vereinbarten Preise und Zahlungsziele aus der Auftragsbestätigung. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% des Gesamtauftragswerts ist bei Vertragsabschluss fällig. Weitere 50% sind nach vollständiger Lieferung zu zahlen, es sei denn, es wurden zusätzlich zur Lieferung weitere Leistungen nach Lieferung beauftragt (z.B. Unterstützungsleistungen bei der Inbetriebnahme), sodann sind 40 % des Gesamtauftragswerts nach vollständiger Lieferung zu zahlen und weitere 10 % nach Erbringung der zusätzlichen Leistungen.
3.2 Skonto wird nicht gewährt, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
3.3 Sind Sie Unternehmer und ist kein anderes Zahlungsziel vereinbart, sind Rechnungen spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungszugang zu bezahlen.
3.4 Sie kommen auch ohne Mahnung in Verzug, sollten Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leisten.
3.5 Die Versandkosten werden zusätzlich zu den angegebenen Produktpreisen pauschal berechnet. Die genauen Versandkosten werden im Bestellprozess bzw. im Angebot deutlich ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen, sofern keine kostenfreie Lieferung angeboten wird.
3.6 Für die Nutzung des Portals sowie möglicher weiterer Softwarelösungen fallen laufende Kosten an, die je nach Leistung und Nutzung berechnet werden. Diese werden entsprechend im Angebot deutlich ausgewiesen.
4. Abnahme bei Werkleistungen
4.1 Die Abnahme von Werkleistungen erfolgt bei Fertigstellung, es sei denn, es sind Teilabnahmen ausdrücklich vereinbart worden.
4.2 Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, so gilt die Abnahme als erteilt, wenn der Auftraggeber nach Fertigstellung und Übergabe des Werkes nicht binnen 10 Tagen ausdrücklich eine Weigerung der Abnahme wegen wesentlicher Mängel erklärt.
4.3 Die Abnahme darf nicht wegen geringfügiger Mängel verweigert werden, die die Funktion des Werks nicht beeinträchtigen und deren Beseitigung im unangemessenen Verhältnis zur noch offenen Restwerklohnforderung steht.
5. Datenschutz und Datensicherheit
5.1 Der Schutz der personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer gesondert bereitgestellten Datenschutzerklärung.
6. Lieferung und Lieferfristen
6.1 Angegebene Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn alle technischen und kaufmännischen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten, insbesondere der fristgerechten Zahlung einer vereinbarten Anzahlung, vollständig nachgekommen ist.
6.2 Die Auftragnehmerin haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse entstehen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, Pandemien, behördliche Maßnahmen oder Lieferverzögerungen seitens Dritter. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist automatisch um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
6.3 Verzögert sich die Lieferung oder Installation aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wie z. B. fehlende Zugänglichkeit des Installationsortes, unvollständige oder unrichtige Angaben oder verspätete Zahlungen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Lieferung entsprechend zu verschieben.
6.4 Sollte die Auftragnehmerin ausnahmsweise in Verzug geraten, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Auftragnehmerin behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen gegen den Auftraggeber aus demselben Vertragsverhältnis erfüllt sind.
7.2 Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt ergänzend folgendes:
a. Die Auftragnehmerin behält das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor, also auch solche, die nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
b. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig. Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
c. Sofern ein Auftraggeber einen Geschäftsbetrieb führt, der die Weiterveräußerung von Bereifungen umfasst, ist er berechtigt, gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu übereignen. Er tritt im Falle der Veräußerung hiermit bis zur völligen Tilgung der Forderungen der Auftragnehmerin die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten in voller Höhe an die Auftragnehmerin ab. Veräußert der Auftragnehmer die von der Auftraggeberin gelieferten Waren mit anderen, der Auftraggeberin nicht gehörenden Gegenständen, sei es ohne, sei es nach Verbindung, Vermischung, Be- oder Verarbeitung, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung in Höhe des Vertragspreises des Vorbehaltsgegenstandes zuzüglich eines Betrages in Höhe von 10% des Weiterverkaufspreises, der nach Eingang des Betrages mit Zinsen und Kosten verrechnet wird, als vereinbart. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen der Auftragnehmerin die zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
d. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen sowie den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der Auftragnehmerin hinzuweisen.
8. Gewährleistung
8.1 Die Auftragnehmerin haftet, sofern dies nicht als Leistung gesondert vereinbart ist, nicht für die baurechtliche oder nach sonstigen Vorschriften bestehende Genehmigungsfreiheit oder Genehmigungsfähigkeit von Anlagen.
8.2 Ist zusätzlich zur Lieferung auf Leistungen auch Unterstützung bei der Inbetriebnahme vereinbart, so schuldet die Auftragnehmerin keinen Erfolg und übernimmt auch keine Verantwortung für die Richtigkeit der auf Kundenwunsch getroffenen Einstellungen und Regelungen.
8.3 Als Verbraucher und bei Kauf- oder Werklieferungsverträgen i.S.d. § 650 BGB wird der Auftraggeber gebeten, die Anlagenteile/Waren bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und mir oder einem etwaig eingesetzten Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
8.4 Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, müssen offenkundige Mängel unverzüglich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel unverzüglich nach Feststellung des Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen gilt die von der Verkäuferin gelieferte Ware als genehmigt i.S.d. § 377 HGB und Sachmängelhaftungsansprüche sind in ausgeschlossen, es sei denn, die Auftraggeberin trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
8.5 Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist und soweit ein Kaufvertrag oder Werklieferungsvertrag i.S.d. § 650 BGB vorliegt, gelten zudem folgende Gewährleistungsregelungen:
a. Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
b. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn die Sache von der vereinbarten Beschaffenheit nur unerheblich abweicht oder die Brauchbarkeit nur unerheblicher beeinträchtigt ist.
c. Bei Mängeln leisten nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweitem Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
d. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:
• im Fall uns zurechenbarer schuldhaft verursachter Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
• bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflichten);
• soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
8.6 Sollte sich im Wege einer Nachbesserung herausstellen, dass kein Mangel vorliegt oder die Verantwortlichkeit für etwaige Funktionsstörungen oder Fehler nicht der Auftragnehmerin liegt, so hat der Auftraggeber den angefallenen Aufwand in angemessener Höhe zu vergüten.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
9.1 Wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie im Fall eines Fernabsatzvertrags das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den mit der Verkäuferin geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
9.2 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Auftragnehmerin (Connectika GmbH, Gewerbepark Lindach B 1, 84489 Burghausen) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das folgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Muster-Widerrufsformular
An
Connectika GmbH
Gewerbepark Lindach B 1
84489 Burghausen
info@connectika.eu
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag:
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Ware(n)
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Bestellnummer
Name und Anschrift des Verbrauchers
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…………………………………
…………………………………
……………………………
………………………..
Datum
…………………………………………….
Unterschrift Verbraucher
(nur bei schriftlichem Widerruf)
9.3 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag
• an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn Sie eine Ware oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die Ware bzw. Waren einheitlich geliefert wird bzw. werden;
• an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die Waren getrennt geliefert werden;
• an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird;
Sollten mehrere der vorstehenden Alternativen vorliegen, beginnt die Widerrufsfrist erst zu laufen, wenn Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware oder die letzte Teilsendung bzw. das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
9.4 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren sowohl bei paketversandfähigen als auch bei nicht paketversandfähigen Waren. Bei nicht paketversandfähigen Waren werden die Rücksendekosten auf höchstens etwa 200,00 Euro geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
10. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
11. Haftung
11.1 Ansprüche gegen die Auftragnehmerin auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
11.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragsnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.3 Die Auftragnehmerin haftet nicht, sollten bestellte Werke genehmigungspflichtig, aber nicht genehmigungsfähig sein (Baugenehmigung erforderlich). Hierfür ist der Auftraggeber zuständig.
11.4 Die Einschränkungen der vorgenannten Ziffern gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin, wenn Ansprüche direkt gegen diesen geltend gemacht werden.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
12.2 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Auftragnehmerin und der Auftraggeber verpflichten sich, in einem solchen Fall die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Geist und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis so weit wie möglich entspricht. Dies gilt entsprechend für etwaige Lücken im Vertrag. Diese Klausel hat keine bloße Beweislastumkehr zur Folge, vielmehr wird § 139 BGB insgesamt abbedungen.
12.3 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin, sofern dies zulässig vereinbart werden kann.
12.5 Die Auftragnehmerin wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.